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Versicherung:

Ideal für Ihr Zuhause.

Unsere Versicherungsangebote bieten umfassenden Schutz für Ihr Haus oder Ihre Wohnung – und das zu fairen Preisen. Sichern Sie Ihren Hausrat optimal ab, ob gegen Einbruch, Brand, Blitzschlag oder Wasserschäden. Außerdem bieten wir zuverlässigen Schutz für Ihr Haus gegen Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmungen.

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Wir von Finanz-Consulting-Nord beraten Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.

Was ist eine Wohngebäude-
versicherung?

Die eigenen vier Wände sind für viele ein Lebenstraum, in den Sie Herzblut, Zeit und erhebliche finanzielle Mittel investieren. Mit einer Wohngebäudeversicherung mit der Finanz-Consulting-Nord schützen sich Hausbesitzer und Vermieter zuverlässig vor den Kosten möglicher Schäden am Wohngebäude, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können.

In Zeiten extremer Wetterphänomene ist ein solider Versicherungsschutz wichtiger denn je. Eine Wohngebäudeversicherung sichert nicht nur das Wohngebäude selbst ab, sondern auch dazugehöriges Zubehör und bauliche Bestandteile auf dem Grundstück, wie Garagen oder Gartenhäuser. So sind Sie umfassend abgesichert gegen finanzielle Risiken, denen niemand ganz ausweichen kann.

Ein Muss für jeden Hausbesitzer?

Die Wohngebäudeversicherung bietet Immobilieneigentümern Schutz vor den finanziellen Belastungen, die durch Sachschäden am Gebäude entstehen können. Im Schadensfall ist das komplette Gebäude versichert, einschließlich aller fest eingebauten Elemente. Typischerweise deckt eine Wohngebäudeversicherung folgende Schadensarten ab:

Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft können zusätzlich auch Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Schneedruck versichert werden.

Was passiert bei einem Totalschaden am Haus?

Wenn ein versichertes Haus beispielsweise durch einen Brand zerstört wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Wiederaufbau zum sogenannten Neuwertpreis. Das bedeutet, der Versicherte erhält die finanziellen Mittel, um ein neues, gleichartiges Haus zu aktuellen Bau- und Materialkosten errichten zu lassen – inklusive Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Dabei ist es jedoch wichtig, dass der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren begonnen wird, um die volle Neuwertentschädigung zu erhalten.

Da das Haus im Brandfall unbewohnbar wird, empfiehlt sich zudem eine Mietausfall- oder Mietersatzversicherung. Diese deckt die Kosten für eine Ersatzunterkunft während der Wiederaufbauzeit, sodass der Versicherte nicht zusätzlich durch Mietkosten belastet wird.

Elementarschaden- versicherung:

Extremwetter nehmen zu.

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung – auch Elementarschadenversicherung genannt – schützt Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen extremer Naturereignisse. Sie deckt, je nach Vertragsvereinbarung, Schäden am Gebäude und/oder an persönlichem Eigentum ab, die durch folgende Naturgefahren verursacht werden:

  • Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen und Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Im Schadensfall wird der Versicherte jedoch häufig mit einer Selbstbeteiligung an den Kosten beteiligt, deren Höhe vertraglich festgelegt ist.

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung ist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung verfügbar und kann nur in Kombination mit einer dieser beiden Policen abgeschlossen werden. Oft bieten Versicherer die Wohngebäude- und Hausratversicherung bereits inklusive dieser erweiterten Deckung an. Wer auf die Naturgefahrenversicherung verzichten möchte, muss diese Leistung gezielt abwählen.

Eine Wohngebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung bietet umfassenden Schutz für Immobilienbesitzer und übernimmt je nach Vertragsvereinbarung verschiedene Kosten im Schadensfall, darunter:

  • Reparaturen am Wohngebäude sowie an Nebengebäuden wie Garagen oder Schuppen
  • Trockenlegung und Sanierung des beschädigten Gebäudes
  • Abrisskosten, falls das Gebäude abgerissen werden muss
  • Neubaukosten für die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses
  • Kosten für eine Ersatzunterkunft oder Mietausfälle, falls das Haus vorübergehend unbewohnbar ist

Gerade bei älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Elementarschäden oft nicht automatisch enthalten. Diese Lücke kann im Ernstfall erhebliche finanzielle Risiken bergen. Wer seine Immobilie gegen extreme Naturereignisse absichern möchte, sollte daher überprüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Naturgefahren abdeckt, um im Schadensfall nicht selbst für die Kosten aufkommen zu müssen.

Haftpflicht für Hausbesitzer

So funktioniert's!

Private Haftpflichtversicherung für Eigenheimbesitzer

Auch wer in seiner eigenen Immobilie wohnt, benötigt als Eigentümer eine private Haftpflichtversicherung. Selbstgenutzte Immobilien bringen gewisse Haftungsrisiken mit sich: Eigentümer haften für Schäden, die sie unabsichtlich Dritten zufügen. Typische Situationen, in denen Schadenersatzforderungen drohen könnten, umfassen:

  • Ein Besucher rutscht auf einem glatten Boden aus und verletzt sich.
  • Ein Passant stürzt vor dem Grundstück des Versicherten aufgrund von Glatteis.
  • Ein unsachgemäß befestigter Blumenkasten löst sich und beschädigt ein geparktes Auto.
  • Eine selbst montierte Deckenlampe fällt herab und verletzt einen Besucher.

Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schadenersatzansprüche. Der Versicherungsschutz umfasst auch Familienangehörige wie Ehepartner und unverheiratete, minderjährige Kinder.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Vermieter und Eigentümer größerer Wohnanlagen

Für Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder größere Wohnanlagen besitzen, ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unerlässlich. Da sie als Vermieter verantwortlich für die Sicherheit auf dem Grundstück sind, schützt die Grundbesitzerhaftpflicht vor finanziellen Folgen, wenn Passanten oder Dritte zu Schaden kommen. Zu den typischen Risiken gehören:

  • Verletzungsgefahr durch lose Gehwegplatten oder vereiste Wege
  • Schäden durch herabfallende Eiszapfen oder umgestürzte Bäume

Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und eine private Haftpflichtversicherung besitzen, benötigen diese Versicherung nicht zusätzlich.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist wichtig für:

  1. Besitzer/Eigentümer von Mehrfamilienhäusern: Hier trägt der Eigentümer die Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Immobilie und Gemeinschaftsflächen.
  2. Vermieter von Einfamilienhäusern: Wer ein Einfamilienhaus vermietet, benötigt diese Versicherung, da er in der Haftung steht, wenn auf dem Grundstück Schäden oder Unfälle passieren.
  3. Besitzer/Eigentümer unbebauter Grundstücke: Auch auf unbebauten Grundstücken können Personen zu Schaden kommen, zum Beispiel durch ungesicherte Flächen oder Stolperfallen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt vor den damit verbundenen Haftungsrisiken.
  4. Besitzer/Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen: Wenn das Einfamilienhaus nicht vollständig vom Eigentümer genutzt wird (es dürfen maximal drei Räume an Dritte vermietet sein), ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich. Die private Haftpflicht reicht in diesem Fall nicht aus.
  5. Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft: Für Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern deckt die Haftpflichtversicherung nur Gefahren ab, die von der eigenen Wohnung und dem zugehörigen Kellerraum oder Parkplatz ausgehen. Die Haftung für Gemeinschaftsflächen oder das Gebäude an sich übernimmt hingegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die häufig über die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen wird.

Diese Versicherung schützt Eigentümer und Vermieter vor hohen Kosten im Schadensfall, indem sie Schadenersatzforderungen abdeckt, die durch Dritte entstehen könnten.

Pannenhilfe für Zuhause: Der Haus- und Wohnungsschutzbrief

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet im Notfall schnelle und unkomplizierte Unterstützung, etwa wenn man sich ausgesperrt hat und einen Schlüsseldienst benötigt. Über den Schutzbriefversicherer wird ein Dienstleister organisiert, und die Kosten für das Öffnen der Tür sowie ein mögliches Ersatzschloss übernimmt die Versicherung.

Zusätzlich bietet der Schutzbrief Hilfe bei weiteren häuslichen Notfällen:

  • Rohrverstopfungen: Falls das Abflussrohr in Bad oder Küche verstopft ist, organisiert die Versicherung die Rohrreinigung und übernimmt die Kosten.
  • Schäden an Heizung, Wasser- und Elektroinstallation: Die Versicherung kümmert sich um Reparaturen, die oft dringend notwendig sind, insbesondere in der kalten Jahreszeit.
  • Schädlingsbekämpfung: Sollte es zu einem Befall mit Schädlingen wie Silberfischen, Motten, Mäusen oder zu einem Wespen- oder Bienennest kommen, deckt die Schutzbriefversicherung auch diese Kosten.

In der Regel wird ein Haus- und Wohnungsschutzbrief als zusätzlicher Baustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten, ähnlich wie ein Autoschutzbrief zur Kfz-Versicherung. Je nach Tarif kann eine Höchstgrenze für einzelne Schäden festgelegt sein, die die Versicherung übernimmt.

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt sowohl Eigenheim-Besitzer als auch Mieter vor Schäden an ihren beweglichen Gegenständen, wie Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten und mehr. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die durch folgende Ereignisse entstehen:

  • Feuer: Schäden durch Brand oder Rauch.
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion: Schäden durch solche Naturereignisse.
  • Einbruch/Diebstahl: Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub verursacht werden.
  • Sturm und Hagel: Schutz bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagel.
  • Leitungswasser: Schäden durch Rohrbruch, undichte Wasserleitungen oder Überschwemmungen.
  • Überspannung: Schäden an elektronischen Geräten, die durch Blitzschläge oder Spannungsschwankungen verursacht werden.

Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine erweitert werden, wie beispielsweise der Schutz bei Fahrraddiebstahl, um den Hausrat noch umfassender abzusichern.

Die Hausratversicherung bezahlt

  • den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.
  • die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar.
  • eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Tipp: Versicherungssumme der Hausrat anpassen

Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Versicherte überprüfen, ob die Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch ausreichend ist. Andernfalls liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.

Zusätzlicher Schutz für Photovoltaikanlagen, Scheiben, Öltanks

Schutz der Photovoltaikanlage

Brände, Blitze oder Hagelschauer können eine Photovoltaikanlage lahmlegen. Hausbesitzer sollten für diesen Fall vorsorgen, sonst drohen finanzielle Einbußen. Prinzipiell können sie ihre Photovoltaikanlage über zwei Wege versichern:

  • Über einen Zusatzbaustein in der Gebäudeversicherung. Ohne diesen Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt. Der Vorteil dabei: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die Photovoltaikanlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.
  • Die Photovoltaikanlage bekommt eine eigenständige Police – unabhängig von der Absicherung des Hauses.

Versicherte Gefahren in diesen eigenständigen Photovoltaik-Versicherungen sind beispielsweise

  • Feuer
  • Überspannung durch Blitze
  • Kurzschluss, Überstrom
  • Luftfahrzeuge
  • Leitungswasser
  • typische Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck)


Versichert sind damit im Schadensfall alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören. Dazu zählen Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung.

Ergänzend können Hausbesitzer ihre Anlage gegen Diebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler versichern. Sinnvoll ist es in der Regel, Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mitzuversichern.

Aus zwei Gründen sollten Hausbesitzer unbedingt den Ausfall ihrer Photovoltaikanlage mitversichern:

  1. Fällt die Stromerzeugung egal aus welchen Gründen aus, entgeht dem Besitzer vorübergehend die Einspeisevergütung, die er normalerweise erhält. Die Versicherung zahlt dem Hausbesitzer für die Dauer des Ausfalls das Geld, das er unter normalen Umständen mit seiner Anlage verdient hätte. Damit können etwa auch laufende Kredite bedient werden. Ebenfalls vorteilhaft: Mögliche Renditeprognosen für die Anlage müssen nicht über Bord geworfen werden.
  2. Ist die Photovoltaikanlage ausgefallen, brauchen Hausbesitzer Strom aus einer anderen Quelle. Diese Mehrkosten übernimmt die Photovoltaik-Versicherung ebenfalls – solange bis die Anlage repariert wurde und der eigene Strom wieder fließt.

Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung ist ein wichtiger Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung, der nicht fehlen sollte. Sie leistet Ersatz, wenn Scheiben zu Bruch gehen – egal durch welche Ursache. Abgesichert sind in der Regel:

  • Scheiben und Platten aus Glas
  • Spiegel
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Panoramafenster
  • Wintergärten

Öltank

Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt eine Gewässerschaden-­Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung) abschließen. Sie kommt auf,

  • wenn Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht.
  • beim Befüllen durch das Tankfahrzeug Öl ins Erdreich sickert – denn auch bei nur geringen Mengen kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen.

Grundsätzlich sollten Heizöltanks gegen Aufschwimmen, Überflutung und Beschädigung durch Treibgut gesichert sein. Tipps zur sicheren Lagerung von Heizöl in Tankanlagen geben auch die Versicherungsunternehmen.

Häufig gestellte Fragen

Eigentümer von Wohngebäuden sollten grundsätzlich eine Versicherung abschließen, um sich gegen Gebäudeschäden und die finanziellen Folgen der Gefahren abzusichern, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann.

Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung richtet sich nach der ermittelten Versicherungssumme, der Bauartklasse, der Gebäudenutzung und dem gewählten Versicherungsumfang .

Wenn der Wert des Wohngebäudes mit Hilfe des „Häuschenmodells“ ermittelt und vereinbart wurde, gilt die Unterversicherungsverzichtsklausel. Das bedeutet, dass das versicherte Wohngebäude nach einem Versicherungsfall in gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden kann. Wird die Unterversicherungsverzichtsklausel nicht vereinbart, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Im Schadensfall wird dann die Entschädigung anteilig gekürzt.

Damit beim Eigentumswechsel keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, hat der Gesetzgeber zum Schutz des neuen Eigentümers die Fortführung der Wohngebäudeversicherung geregelt. Der Vertrag des Vorbesitzers geht daher automatisch auf den neuen Eigentümer über, sobald er im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.

Wenn dieser die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht fortführen möchten, hat nur er (nicht der vorherige Eigentümer) die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die grundbuchamtliche Umschreibung erfolgt ist. Die Kündigung kann dann innerhalb eines Monats oder aber nach Kenntnis vom Bestehen der Wohngebäudeversicherung erfolgen.

Wird die auf dem versicherten Wohngebäude befindliche Photovoltaikanlage in der Wertermittlung der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt, ist diese gegen Schäden durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Photovoltaikanlagen können über die Wohngebäudeversicherung zusätzlich gegen die technischen Gefahren mitversichert werden. 

Wenn dieser die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht fortführen möchten, hat nur er (nicht der vorherige Eigentümer) die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die grundbuchamtliche Umschreibung erfolgt ist. Die Kündigung kann dann innerhalb eines Monats oder aber nach Kenntnis vom Bestehen der Wohngebäudeversicherung erfolgen.

Die Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert ist eine Versicherung, die sich dynamisch an die steigenden Baukosten anpasst. Mit dieser gleitenden Neuwertversicherung soll sichergestellt werden, dass durch steigende Wiederherstellungskosten im Lauf der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Das ist wichtig, denn nur so ist das Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung ausreichend abgesichert.

Zur Ermittlung Ihres neuen Jahresbeitrags wird der gleitende Neuwertfaktor verwendet. Für die Berechnung des Neuwertfaktors ist die Veränderung des „Baupreisindex für Wohngebäude“ (zu 80 Prozent) und des „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ (zu 20 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Diese beiden Daten gibt das Statistische Bundesamt bekannt. 

Wenn dieser die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht fortführen möchten, hat nur er (nicht der vorherige Eigentümer) die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die grundbuchamtliche Umschreibung erfolgt ist. Die Kündigung kann dann innerhalb eines Monats oder aber nach Kenntnis vom Bestehen der Wohngebäudeversicherung erfolgen.

Wird das Gebäude vermietet, egal, ob an private oder gewerbliche Mieter, darf der Vermieter die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung nach festgelegten Regeln auf die Mieter umlegen.

Zur Ermittlung Ihres neuen Jahresbeitrags wird der gleitende Neuwertfaktor verwendet. Für die Berechnung des Neuwertfaktors ist die Veränderung des „Baupreisindex für Wohngebäude“ (zu 80 Prozent) und des „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ (zu 20 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Diese beiden Daten gibt das Statistische Bundesamt bekannt. 

Wenn dieser die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht fortführen möchten, hat nur er (nicht der vorherige Eigentümer) die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die grundbuchamtliche Umschreibung erfolgt ist. Die Kündigung kann dann innerhalb eines Monats oder aber nach Kenntnis vom Bestehen der Wohngebäudeversicherung erfolgen.

Die Hausratversicherung sichert bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ab. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, aber auch Wertsachen wie Schmuck und Bargeld. Die Wohngebäudeversicherung hingegen versichert das Gebäude sowie alle fest damit verbauten Teile, wie z. B. Wände, Türen, Bodenbeläge. 

Nicht bewohnte und leerstehende Gebäude stellen eine Gefahrerhöhung dar, zum Beispiel durch Vandalismus oder Einbruch. Leerstand muss dem Versicherer daher unverzüglich mitgeteilt werden. Es gelten für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung dann besondere Sicherheitsvorschriften.

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